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Vermietung Hornusserhaus 

Das Hornusserhaus steht zur Vermietung für Anlässe jeglicher Art zur Verfügung.

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Es verfügt über:

  • einen grosszügigen Innenraum mit Tischen und Stühlen für ca. 35 Personen

  • eine modernen Küche (Renoviert 2021) 

  • eine Toilette (Renoviert 2021) 

  • einen grossen Aussenplatz mit schönster Aussicht auf den Jura. Je nach Bedarf kann der Aussenbereich abgedeckt werden (Regen-/ Sonnenschutz).

  • Parkplätze vor dem Hornusserhaus

  • Grillplatz 

  • Spielplatz für Kinder 

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Bitte beachten Sie die Benutzerordnung weiter unten. 

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Benützerordnung Hornusserhaus HG Diessbach

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  • Jeder Mieter ist verantwortlich für die von ihm verursachten Schäden an Haus, Feuerstellen, Mobiliar und Umgebung.

  • Der Mieter verpflichtet sich, dem Mietobjekt Sorge zu tragen und vor dem Verlassen die benützten Örtlichkeiten aufzuräumen und das Mietobjekt gereinigt abzugeben. Abfallsäcke, Flaschen und leere Gebinde dürfen nicht deponiert werden, diese sind selbst zu entsorgen.

  • Signalisationen an Wegkreuzungen und Wegrändern mittels Ballone, Wegweiser und dergleichen sind unmittelbar nach Abschluss des Anlasses zu entfernen.

  • Es ist nur Hintergrundmusik gestattet. Verstärkeranlagen dürfen wegen der Lärmentwicklung mit Rücksicht auf die Umwelt nicht eingesetzt werden. Ebenso ist der Einsatz von Generatoren, Scheinwerfern usw. nicht gestattet.

  • Es ist untersagt, Zelte, gerüstähnliche Vorbauten und dergleichen beim Hornusserhaus aufzustellen oder anzubringen, Ausnahmen werden nach Anfrage geprüft und eventuell gutgeheissen.

  • Das Abbrennen von Feuerwerk ist beim Hornusserhaus und allgemein in Waldesnähe verboten. (auch wenn eine Sonderbewilligung der Ortsbehörden vorliegen sollte).

  • Die Mieter haben die Bestimmungen des Gastwirtschaftsgesetzes des Kantons Bern zu beachten.

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